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Betriebliche Altersvorsorge

Seit Januar 2002 ist jede Firma verpflichtet eine Betriebsrente für die Arbeitnehmer anzubieten.
Sie stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Somit haben Arbeitnehmer seit Januar 2002 das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Jeder, ob als Angestellter oder Geschäftsführer einer GmbH, hat jetzt die Möglichkeit von seinem Einkommen, einen Teil in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Durch diesen Vorgang sparen Sie Sozialversicherungsabgaben und Steuern.

Profitieren Sie von unserem Service

Uns ist es wichtig, dass Sie sich gut beraten fühlen. Daher würden wir uns freuen, wenn Sie uns über unser untenstehendes Kontaktformular unverbindlich kontaktieren. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden, um ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungskonzept zusammenzustellen.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

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